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Jena

Unter dem Titel „Arbeit ohne Lohn - das Probearbeitsverhältnis als Teil moderner Sklaverei“ fand im April in der Kanzlei des Bovender Rechtsanwalts Karl Jena eine Vortragsveranstaltung statt.


Die Veranstaltung befasste sich mit aktuellen Missständen auf dem deutschen Arbeitsmarkt und einem möglichen juristischen Vorgehen dagegen. Rechtsanwalt Karl Jena zeigte unter anderem an einem von ihm betreuten Fall aus der Region, wie zur Zeit Probearbeitsverhältnisse ohne Entlohnung gezielt dazu genutzt werden, um etwa das reguläre Personal in Gastronomiebetrieben zu verstärken.

Als weitere Referentin wies die Vermögensberaterin Heike Klinger auf die Bedeutung einer Rechtsschutzversicherung insbesondere bei arbeitsrechtlichen Rechtsfällen hin. „In diesen Fällen sind der Streitwert und die damit verbundenen Prozesskosten meist so hoch, dass Betroffene ohne Rechtschutzversicherung von einer juristischen Auseinandersetzung Abstand nehmen“, so Klinger. Denn viele Betroffenen sähen sich finanziell nicht in der Lage, die Prozesskosten im Falle einer Niederlage vor Gericht zu tragen.

Zum Abschluss der Veranstaltung beschäftige sich Steuerberater Guido Werner mit steuerlichen Fragen, die mit Kurzarbeitergeld und einer möglichen Abfindung bei einer Kündigung verbunden sind. In beiden Fällen gelte es, einige Grundregeln zu beachten. So sollte etwa eine Abfindung streng von Gehaltszahlungen getrennt werden. „Auf diese Weise lassen sich Steuern und Sozialabgaben sparen“, so Werner.

Rechtsanwalt Karl Jena plant weitere Vortragsveranstaltungen in diesem Jahr.

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Foto (v.l.): Steuerberater Guido Werner,  Rechtsanwalt Karl Jena und Heike Klinger

 

 

 

Foto: © Kreide