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Für Befürworter der Organtransplantation ist klar: Sie ist eine der wichtigsten Errungenschaften des 20. Jahrhunderts, bedeutet sie doch für viele Menschen eine zweite Lebenschance mit oft nahezu uneingeschränkter Lebensqualität. Mittlerweile können selbst bis ins hohe Alter Organe gespendet bzw. empfangen werden. Doch es gibt auch Kritiker der Transplantationsmedizin. 


Bei ihrer Kritik steht immer wieder die Frage im Mittelpunkt, ob der sogenannte Hirntod, nach dessen Feststellung einem Verstorbenen in Deutschland Organe entnommen werden können, wirklich ein zuverlässiges Indiz für den Tod eines Menschen ist. Wer nach einer Lösung auf die Frage sucht, ob er durch einen Organspendeausweis zum Spender werden soll, sieht sich in Deutschland zwei unversöhnlichen Lagern gegenüber: Eine Situation, die die ohnehin schwierige eigene Entscheidung für oder gegen eine Organspende nicht einfacher macht.

Nach dem heutigen Stand der Medizin können viele Organe transplantiert werden. Einige, wie Blutgefäße, Gehörknöchelchen, Hirnhaut oder Herz werden nur durch den Tod des Spenders zu Spenderorganen. Andere wie Nieren, Leber oder Lunge können auch durch eine Lebendspende übertragen werden.

 


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Während bei der Lebendspende in einigen Teilen der Welt immer wieder und leider oft zurecht vermutet wird, viele der angebotenen Organe könnten von illegalen Organhändlerringen stammen, ist die Lebendspende innerhalb Deutschlands frei von diesem Verdacht: In Deutschland ist das Spenden eines Organs, das sich nicht wieder bilden kann, zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Lebenspartnern, Verlobten oder Personen, die dem Spender nahe stehen, möglich. Als häufigste Form der Lebendspende findet die Nierentransplantation statt, da dieses Organ im Körper paarweise vorhanden ist und der Spender somit seine Nierenfunktion nicht einbüßt. Ein weiteres Organ, das bei den Lebendspenden eine zunehmende Rolle spielt, ist aufgrund ihrer hohen Regenerationsfähigkeit die Leber. Diese wird nicht komplett, sondern nur teilweise gespendet.

Die Lebendspende macht in Deutschland nur einen Teil der Organspenden aus. Darüber hinaus warten derzeit in Deutschland über 10.000 Menschen darauf, dass eine Niere, die Lunge oder das Herz eines Verstorbenen ihnen das eigene Leben rettet. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Ein Grund hierfür: Auch wenn 70 Prozent der Bundesbürger bereit wären, das Organ eines anderen Menschen anzunehmen, sind nur knapp 15 Prozent bereit, eines zu geben. Zwar ist die Tendenz bei den Spendern leicht steigend, trotzdem liegt Deutschland weit hinter Ländern wie Österreich oder Spanien. Bemerkenswert ist, dass sowohl in Spanien wie auch in Österreich bei der rechtlichen Regelung der Organspende das sogenannte Widerspruchsrecht gilt – das heißt, nur wer sich zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen ausspricht, dem werden im Todesfall keine Organe entnommen. In Deutschland hingegen gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Sie bedeutet: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen, so können „zusätzlich“ zum Verstorbenen die Angehörigen einer Organentnahme zustimmen. Allerdings lehnen zwischen 40 und 60 Prozent der Angehörigen eine Organspende durch den verstorbenen Angehörigen ab. In erster Linie deshalb, weil sie nicht wissen, ob eine Spende im Sinne des Verstorbenen wäre. Ein weiterer Grund für die niedrige Zahl an Spendern liegt daran, dass es in der Phase der ersten Trauer oft schwer für das Klinikpersonal ist, Angehörigen die Frage nach einer Organspende zu stellen.

Um seine Angehörigen mit den Fragen rund um die Entscheidung für oder gegen eine Organspende im Fall des eigenen Todes nicht zu belasten, sollte man die Frage, ob man selbst Organe spenden möchte etwa durch das Mitsichführen eines Organspendeausweises eindeutig klären. Hierfür spricht, dass nicht wenige Angehörige noch nach Jahren darunter leiden, dass sie sich für eine Organspende entschieden haben, obwohl der Verstorbene dies nicht ausdrücklich verfügt hat - längst gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen regelrecht traumatisierter Angehöriger. Es gibt aber auch das Gegenteil, nämlich Angehörige, die es im Nachhinein bereuen, einer Organentnahme beim Verstorbenen nicht zu gestimmt zu haben und so dem Tod des geliebten Menschen nicht wenigstens noch irgendeinen Sinn gegeben zu haben.

Bei seiner Entscheidung zu Lebzeiten für oder gegen eine Organentnahme sollte man versuchen, tief in sich hineinzuhorchen. Denn wer versucht, Fakten gegeneinander abzuwägen, wird nur selten zum Ziel kommen. Letztenendes ist Organspende ein Akt der Nächstenliebe – an dessen Anfang ein Mensch und an dessen Ende ein Mensch steht.

Ausdruckbare Organspendeausweise können von der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) heruntergeladen werden. Telefonisch kann mit der BZgA über die Telefonnumer 02 21 / 8 99 20 Kontakt aufgenommen werden.

 

Link zum ausdruckbaren Organspendeausweis

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Foto: Ein gespendetes Organ wird auf dem Luftweg zum Empfänder gebracht. Nach langem Warten geht für den Empfänger dann oft alles ganz schnell.

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Foto: © Techniker Krankenkasse

 

 

Published 31/03/11